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Kostenübernahme bei Schweißdrüsenentfernung

 

Der Arzt hat als Diagnose Hyperhidosis axillaris (behandlungsbedürftige Erkrankung lt. SGB) bestätigt. Der OP ging ein jahrelanger Leidensdruck voraus. Da während dem Studium sich alles noch verschlechterte und psychisch sowie physisch es nicht mehr ertragbar war (andere Behandlungen wie Odaban usw. hatten keinen Erfolg mehr und waren nur noch unter Schmerzen anwendbar) erfolgte die Schweißdrüsenentfernung.
Die Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab und empfiehlt Medikament (Vagantin und Soromodren. Es handelt sich u.a. um Parkinson-Medikamente. Die Nebenwirkungen sind vielfältig u. a. Konzentrationsschwäche, Sehstörungen, allergische Reaktionen usw. Dies sollte ich während meines Studiums anwenden.
Wie und mit welchen Argumenten kann ich die Kosten bei der Kasse durchsetzen?


 

AW: Kostenübernahme bei Schweißdrüsenentfernung

Hallo opelgt2,
eine kurze Verständnisfrage: Geht es um die Kostenübernahme der Schweißdrüsenentfernung oder geht es um die Kostenübernahme der Meidkamente?

LG,

Reinhild Haacker


 

Kostenübernahme bei Schweißdrüsenentfernung

von: opelgt2

Liebe Frau Haaker,

es geht mir um die Kostenübernahme der Schweißdrüsenentfernung. Die Medikamente sind aufgrund der großen Nebenwirkungen
nicht akzeptabel.

Vielen Dank.


 

AW: Kostenübernahme bei Schweißdrüsenentfernung

von: reinhildhaacker

Hallo opelgt2,

Sie schreiben, dass die Schweißdrüsenentfernung bereits "erfolgte". Nachträglich die Kosten für die OP zurückzufordern, ist schwierig. Vor allem dann, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) - er übernimmt die Prüfung im Auftrag der Kasse - die Kostenübernahme schon einmal abgelehnt hat. Die OP kann unter Umständen bewilligt werden, wenn sie als Ultima Ratio angesehen wird und dies medizinisch begründet ist. Das kommt aber sehr auf den Einzelfall an und muss aber zwingend vor dem Eingriff passieren, damit der MDK prüfen kann. Grundsätzlich sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse noch einmal Kontakt aufnehmen und dem Kundenberater Ihren Fall schildern. Da er Sie und den Fall kennt (ich kann Ihnen ja nur sehr allgemein antworten) hat er evtl. eine Lösung parat.

Liebe Grüße,

Reinhild Haacker


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