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Mein Mann ist schwerbehindert ( 60%),und durch die vielen Heilmittelverordnungen, Rezeptverordnungen, Zuzahlung zu Krankenhausaufenthalten usw. steht ihm die teilweise Erstattung der Kosten zu. Zählt zu den Berechnungen auch die Einkünfte von mir und unserem Sohn mit?Jeder ist selbst versichert und voll berufstätig.


 

Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Hallo ineschwamberger,

Ja, für die Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet. Das wären in Ihrem Fall die Einnahmen von Ihrem Mann, von Ihnen und von Ihrem Sohn. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent (1 Prozent bei einer schwerwiegend chronischen Erkrankung) dieser Summe und gilt für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden. Haben Sie als Familienverbund diese Grenze überschritten, erstattet Ihnen die Kasse die zu viel gezahlten Beträge und befreit Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen.

Liebe Grüße,

Reinhild Haacker


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