Muss die Krankenkasse nach zwei Kuren die Zeit verlängern bis zur Aussteuerung
Ich habe zwei KUREN BEKOMMEN ALS ICH KRANK WAR;EINE VON DER Rentenkasse eine von der Berufsgenossenschaft.das sind 9Wochen muss die Krankenkasse die Zeit bei der Aussteuerung das Krankengeld um 9 Wochen weiter zahlen.
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AW: Krankengeld nach zwei Kuren
Hallo danuta311,
Während der Kur, die der Rentenversicherungsträger bezahlt hat, haben sie vom ihm das so genannte Übergangsgeld erhalten. Diese Zeit wird bei der Berechnung des Krankengeldes so behandelt, als hätten Sie Krankengeld bezogen (nachzulesen im 48 Abs. 3 SGB V).
Was die Anrechnung während Ihrer Kur von der Berufsgenossenschaft betrifft, lässt sich keine grundsätzliche Aussage treffen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Deshalb mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
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