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Krankenkasse

 

Ich habe 25 jahre in der Schweiz gelebt in gesetzlicher Krankenkasse jetzt bin ich nach Spanien gezogen und bei der Gemeinde gemeldet.Bin Rentnerin und möchte mich gerne in Deutschland krankenversichern kann mich auch noch in Deutschland anmelden (Elternhaus)muss mich die Krankenkasse übernehmen.
Herzlichen Dank
Gruss Heide


 

Guten abend frau Hacker

ich habe am 12.12.11 sie angeschrieben ich denke das sie meine ansprechpartnerin in sache hörgerätekosten übernahme sind ich würde mich freuen wenn ich eine antwort egal wie bekommen könnte ich bin noch neu in diesem forum weiß daher nicht ob ich hier alles richtig mache
vielen dang im vorraus


 

AW: Hörgerät

von: reinhildhaacker

Hallo jette20051,

nein Sie haben alles richtig gemacht. Da ich mich immer gern bei uns im Haus nochmal mit den Fachleuten austausche, dauern Antworten schon mal ein bisschen länger. Also: Bei dem von Ihnen zitierten Beschluss handelt es sich um ein Urteil am Bundessozialgericht. Ein praktisch ertaubter Student hatte geklagt - in letzter Instanz wurde ihm die Kostenübernahme für ein digitales Hörgerät von mehr als 4000 Euro zugesprochen. Allerdings lässt sich das Urteil nicht pauschal auf alle übertragen. Dies wurde auch im Urteil ausdrücklich betont (Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R). In diesem Fall hatte das höchste Sozialgericht dem Patienten nach dem Weg durch die Instanzen Recht gegeben, weil das alte analoge Hörgerät seine Behinderung nicht hinreichend ausgeglichen hat (siehe Link). In dem Urteil wurde aber auch deutlich gemacht, dass Krankenkassen gemäß ihrem Gebot der Wirtschaftlichkeit aufpassen müssen, dass sie - salopp gesagt - nicht allzu großzügig sind. Zum einen sollen die Lasten für die Gemeinschaft der Beitragszahler im Rahmen bleiben, zum anderen sollte die Industrie dazu bewegt werden, die Preise auch für digitale Geräte zu senken. Die Technik ist nach Auskunft meiner Kollegen heute durchaus gängig. Auch wenn Ihnen das jetzt nicht weiterhilft - eine generelle Richtlinie für die Kostenübernahme digitaler Hörgeräte gibt es eben auch durch solche Urteile nicht. Bevor Sie bei Ihrer Krankenkasse Widerspruch einlegen, sollten Sie sich von Ihrem oder einem konkurrierenden Hörgeräteakustiker - digitale - Alternativen aufzeigen lassen. Und: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkassse. Kassen schließen häufig Verträge ab mit Anbietern, die dann den Versicherten ihre Modelle günstiger anbieten. Unter diesem Link finden Sie übrigens alle Hintergründe zum oben zitierten Urteil. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127812

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine schöne Weihnachtszeit.

Gruß,

Reinhild Haacker


 

Guten abend frau Hacker

von: jette20051

vielen dank ersteinmal für ihre antwort
ich werde weiter kämpfen mir ist auch klar das ich keinen sagen wir mal porche meiner krankenkasse vorführen werde ist natürlich was super gutes aber ich bin schon mit durchschnittlichem zufrieden das heißt mich auch mit meinen kunden sprechen b.z.w. beraten kann ohne ständig mit den fingern an beiden ohren zuhängen um die einstellung richtig rauszufinden ich habe eine hochgradig beidseitige innenohrschwerhörigkeit ihren link nehme ich dankbar an und werde auch diesen mir zu rate ziehen und durcharbeiten.
auch ich wünsche ihnen eine schöne
weihnachtszeit

ich werde sie auch mal wieder kosultieren wie der stand der dinge ist

gruß jette20051 danke nochmal


 

Volle kostenübernahme der krankenkasse für hörgeräte

ich bin hochgradig schwerhörig nun benötige ich nach 10 jahren mal wieder neue digitale hörgeräte die kasse übernimmt aber nur ein festbetrag die restlichen ca. 2500,00 euro soll ich allene bezahlen ich bin voll berufstätig Floristin verdiene nicht viel nun weiß ich aber das am 17.12.2009 ein bundesbeschluß raus kam der besagt das die krankenkassen die kosten für hochgradig schwerhörige übernehmen muß welche chansen habe ich


 

Krankenkasse

Guten Morgen Frau Hacker
vielen Dank für ihre Antwort natürlich war die Krankenkasse privat ich habe mich falsch ausgedrückt ich wurde nach der Abmeldung der Gemeinde sofort ausgegliedert eine übernahme nicht möglich ich bekomme Schweizer Rente und Deutsche Rente.
Vielen Herzlichen Dank eine Bewunderung für eure Arbeit und immer schnelle Antworten.


 

Krankenkasse

von: reinhildhaacker

Hallo Heide,
vielen Dank für das Lob. Und das, obwohl ich eigentlich gar nicht endgültig helfen konnte . Ich habe mich im Netz nochmal umgesehen und bin auf die Seite
http://www.deutsche-im-ausland.org/ gestoßen. Eventuell erhalten sie dort noch ein paar hilfreiche Hinweise für Ihren sehr speziellen Fall.
Lieben Gruß, Reinhild Haacker


 

Krankenkasse

von: heide31

Vielen Dank für die schnelle Antwort werde mich weiter umsehen.(toll)
Einen schönen Tag
liebe Grüsse Heide


 

AW: Krankenkasse

Liebe Heide,
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung wie wir sie kennen. Die Krankenversicherungen sind Privatversicherungen die ggf. nach dem
EU-Recht anerkannt sind. Da Sie 25 Jahre in der Schweiz gelebt haben gehe ich davon aus, dass sie eine Rente nach dem Schweizer Recht bekommen. Daher ist eine Krankenversicherung in Deutschland nicht möglich. Für die Kostenübernahme ärztlicher Leistungen wenden Sie sich deshalb an Ihre Krankenversicherung in der Schweiz. Liebe Grüße, Reinhild Haacker


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