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DAK-Kostenerstattung

 

S.g. Frau Haacker
didifrohRegistriert seit: 15/07/2011

Im Ausland mußte ich einen Arzt aufsuchen, habe die Kosten privat bezahlt und eine Kostenerstattung bei der DAK beantragt. Abgesehen davon, daß die Kasse mir lächerliche Beträge erstattet hat, hat sie mir auch noch 'Abschläge für Verwaltungs-kosten und fehlende Wirtschaftlichkeits-Prüfung' berechnet!
Muß ich das hinnehmen, wenn ich schon meine Beiträge und alle extra Zuschläge zahle?

Freundliche Grüße

Katharina/didi8froh


 

AW: DAK-Kostenerstattung

Hallo Katharina

Liebe Katharina,

dass Sie darüber verärgert sind, ist nachvollziehbar. Allerdings kann ich Ihnen hier keine frohe Botschaft überbringen, denn alle deutschen Krankenkassen müssen solche Rechnungen stellen, wenn Sie als Patient keine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Letztere gehört zu den wirklich wichtigen Dingen, die Sie vor dem Urlaub erledigen sollten. Und sie ist nicht einmal teuer: Mit 8 bis 15 Euro sind Sie in der Regel pro Jahr dabei, inklusive Krankenrücktransport. Angeboten wird die Police von privaten Krankenversicherungen in Zusammenarbeit mit Organisationen, Reiseveranstaltern oder auch mit Krankenkassen.

Das hilft Ihnen in Ihrer jetzigen Situation natürlich nicht weiter. Denn schließlich haben Sie ja eine solche Versicherung nicht abgeschlossen und sind nun zur Zahlung verfpflichtet.

Aber ich möchte Ihnen gern erläutern, was dahinter steckt.

Grundsätzlich gibt es zwischen den europäischen Staaten Abkommen über die Behandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Gegen Vorlage der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) die sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte befindet, werden Patienten wie in dem Land gesetzlich Versicherte behandelt. Die Gesundheitsversorgung in Touristenregionen ist jedoch häufig besonders teuer. Wir erleben immer wieder, dass die europäische Gesundheitskarte nicht akzeptiert wird, weil die Ärzte vor Ort nur Privatpatienten behandeln. Ärzte in Urlaubsregionen stellen Touristen zudem gern Kosten in Rechnung, die sie woanders den Einheimischen nicht abverlangen würden.

Um zu verhindern, dass Beitragszahler für überhöhte Rechnungen ausländischer Ärzte aufkommen, die die Krankenkassen nicht prüfen können, hat die Bundesregierung folgendes entschieden: Die deutschen Krankenkassen erstatten höchstens die Kosten, die sie deutschen Vertragssätzen zahlen würden. Dazu gehört auch ein Abschlag für Verwaltungskosten und - die im Ausland obligatorisch fehlende - Wirtschaftlichkeitsprüfung. Diese Posten würden auch in Deutschland auf einer Rechnung stehen. Da Sie als Kassenpatient solche Rechnungen normalerweise nicht zu Gesicht bekommen, ist die Verwunderung verständlich. Aber sie sind vom Gesetz so vorgegeben und werden von anderen Krankenkassen ebenfalls berechnet.

Dass dies eine unglückliche Regelung ist, die vor allem dem Urlauber im Fall einer Krankheit schadet, ist auch dem Gesetzgeber klar. Hier lässt man die private Krankenversicherung zum Zuge kommen, die zu wirklich fairen Preisen den Schutz im Ausland abdeckt.

Zuletzt noch ein kleiner Tipp: Unter der Webadresse www.dvka.de finden Sie unter "Urlaub im Ausland" Merkblätter zur Gesundheitsversorgung. Diese sind - ebenfalls vor dem Urlaubsantritt - sehr hilfreich, weil man dort die Eigenheiten des Gesundheitssystems und auch Adressen sowie sprachliche Hinweise findet.

Liebe Grüße,

Reinhild Haacker


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