Antwort: "Freiwillig versichert oder privat"Ja, die Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenkversicherung bleiben. Dazu muss sie vorher 12 Monate ununterbrochen oder 24 Monate in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert gewesen sein. Der Antrag auf freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung (also Ende des Arbeitslosengeldbezugs) bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Ansonsten ist natürlich auch eine private Versicherung möglich.
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