Man könnte es probierenAlso den Urlaubstag als Schadensersatz nicht, aber ich denke was du meinst ist der "Verdienstausfall". Dafür musst du aber nachweisen wie hoch der war und dass er auch wirklich eingetreten ist. Wenn du z.B. als Angestellter Dir einen Tag spontan Urlaub genommen hast ist dieser Fall nicht eingetreten sofern er bezahlt war. Hat dich dein Arbeitgeber einen Tag unbezahlt von der Arbeit freigestellt, hattest du schon einen Verlust.
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