Hallo, nach ca. 18 Monaten Mietzeit wurde mir wegen Eigenbedarfs gekündigt. Habe ich Anspruch auf Entschädigung für Kosten die mir entstanden sind, bzw. jetzt entstehen (Umzugswagen, Renovierung etc.)? Vorab schon mal vielen Dank und Grüße von Harald
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Eigenbedarf nach kurzer Mietzeit......
Guten Tag harald2008,
habe grade Deinen Beitrag gelesen.
Nach so kurzer Zeit schon Eigenbedarf, da muß eindeutig mehr dahinterstecken..... hake bitte nochmal hinterher.....
Vielleicht hat man Dir ja auch nicht den richtigen Grund verraten, denn manch Vermieter verschleiert auch die Wahrheit.
Denn man muss dem betroffenen Mieter eine während der Kündigungsfrist freiwerdende vergleichbare Wohnung im selben Haus zuerst anbieten, entschied der BGH in Karlsruhe.
Andernfalls sei die Eigenbedarfskündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 78/10).
Außerdem hat der Vermieter eindeutig die Mehrkosten zu tragen, die dir dabei entstanden sind.
Setze daher bitte ein detailliertes Schreiben an Deinen Vermieter auf bezüglich der Forderung......
mit ganz liebem Gruß
Gabriele.
Eigenbedarf nach kurzer Mietzeit
von: harald2008
Hallo Gabriele, lieben Dank für Deinen Beitrag - das Schreiben geht heute an meinen Vermieter. Viele Grüsse von Harald
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