Meine Oma hat gemeinsam mit ihrem Ehemann ein Berliner Testament gemacht. Beide hatten zwei Kinder. Zuerst ist mein Opa verstorben, dann meine Mutter (also die Tochter meiner Großeltern ) nun auch meine Oma . Mein Onkel, also Omas Sohn, behauptet, dass Oma ein anderes Testament gemacht hat nach Opas Tod. Welches gilt???
Es gilt immer das jüngere Testament.Das ältere Testament ist damit automatisch unwirksam.
Testamente werden durch zeitliche später erstellte Testamente geändert oder widerrufen, aber nur wenn im späteren Testament auch Änderungen des ersten enthalten sind.
Hallo christa, fazit ist glaube ich dass hier ein Erbschein erstellt werden muss. Sollte wirklich ein anderes Testament deiner Oma vorliegen muss dein Onkel dies nachweisen und danach wird der Erbschein ausgestellt.
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