DIe sen Begriff habe ich öfters gehört, gibt es das? Wie siht das konkret aus? Ich bin das einzige Kind, beide Eltern leben noch. Geht das anteilig? Was passiert mit dem Rest, wenn beide Elten gestorben sind? Läuft das über Anwalt/Notar?
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Erbe vorzeitig auszahlen, Antwort
Guten Tag, Oswald,
vielen dank für Ihre Frage.
Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, das Sie , solange Ihre Eltern leben, keinerlei Anspruch auf irgendetwas haben, was den Eltern gehört.
Dies tritt erst im Todesfall ein.
Daraus ergibt sich, dass die Eltern frei entscheiden können, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt etwas verschenken oder nicht.
Ein Testament wird in der Regel von beiden Elternteilen verfasst. Dies kann entweder zuhause mit eigenhändiger Schrift und Unterschrift geschrieben und/oder aber von einem Rechtsanwalt/Notar beurkundet werden.
Meistens wird das Berliner Testament genommen.
Am besten wird ein Testament immer zuhause oder gegen eine kleine Gebühr bei Gericht aufbewahrt.
Dieser bearbeitet dann im Todesfall/Erbfall mit Ihnen zusammen das Erbe.
Es sollte dabei allerdings immer ein Anwalt/Notar Ihres Vertrauens gewählt werden.
Ich hoffe sehr, das ich Ihre Fragestellung in erwünschter Weise beantwortet habe.
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