Jugendliche und AlkoholHallo babyluke! Beiuns durfte er offiziell das erste Mal zur Jugendweihe trinken. Obwohl laut Jugendschutzgesetz der Erwerb erst ab 16J erlaubt ist, werden die Jugendlichen mit 14J im Kreise der Erwachsenen aufgenommen. Welch ein Widerspruch!
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