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Gastherme in Mietswohnung

 

Hallo,

wir haben ein Problem mit unserer Gastherme (Heizung und Warmwasser) in einer Mietswohnung. Diese funktioniert nur noch bedingt. Der Vermieter meinte nun, dass er die Reparatur nur übernimmt, wenn wir ihm nachweisen, dass die Therme jedes Jahr gewartet wurde.
Jedoch steht davon nichts im Mietvertrag. Und der Schornsteingfeger hat die Therme bisher immer als "ok" eingestuft.
Im Mietvertrag steht nur, dass Kleinreparaturen bis zu 75 Euro selbst übernommen werden müssen.
Wie verfahren wir nun?


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