« 

Arbeitsunfall bei Haupt- bzw. Nebenbeschäftigung

 

Habe da mal ne Frage, kennt sich damit jemand aus?
Wie ist das eigentlich, wenn ich bei meinem Hauptjob einen Arbeits-
unfall erleide, bekomme ich dann auch den Verdienstausfall für meinen Nebenjob bezahlt, bzw. auch umgedreht, Unfall im Nebenjob - Arbeitsausfall im Hauptbeschäftigung. Würde über ne Antwort von Euch dankbar sein.


 

Nein

wenn der Nebenjob angemeldet ist, vom 1. Arbeitgeber genehmigt wurde, dann den Originalkrankenschein zum Arbeitgeber und eine Kopie zum Nebenjob, aber bezahlt wird nur im Hauptjob (6 Wochen Lohnfortzahlung, danach übernimmt die Krankenkasse)
Es ist dabei unerheblich ob krank durch Unfall oder sonstiges. Für Unfälle wird nur die Berufsgenossenschaft mit einbezogen, die eventuell für Langzeitschäden eintritt.
Der Nebenjob wird also für die Dauer der Krankheit NICHT bezahlt.


« 
Seitenanfang

Liste der 10 vorhergehenden Diskussionen

Antworten Letzt. Beit.
  Mietpreiserhöhung
von: bohnenstange44
2
 
von: shs10
0
 
von: shs10
0
  Sauerkraut riecht nach Pferd
von: babyluke
5
  Spinnrad
von: sheila1960
1
  Belag auf Bügeleisen
von: bine2659
6
  Probe-Abo
von: anvoka
2
  Zukunftsangst
von: gitta53
5
  Radiojodtherapie
von: ratte81
1
  Krampfadern
von: lano58
1
  H I L F E - ich hab da zwei Probleme
von: xsxs03
15
###
Top Alben

Penelopes ...
marga5211

Diätrezepte für ...
bildderfrau.de-Team
bildderfrau.de auf Facebook


Die auf den Internetseiten und in den Diskussionsforen von bildderfrau.de vorgestellten Produkte, Hinweise und Ratschläge stellen keine Empfehlung für einen Kauf oder eine Anwendung dar. Sie stellen lediglich unverbindliche Anregungen und Informationen dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Diskussionsteilnehmer und moderierenden Experten zur Verfügung eingestellten Inhalte und Beiträge. Diese Beiträge und Informationen ersetzen nicht die einzelfallbezogene Beratung durch Fachexperten, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Vermögensberater, etc.. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss.
® Bild der Frau 2012