Schimmelige Wohnung, jetzt Probleme wegen der Kautionsrückzahlung
Guten Morgen zusammen! Ich versuche mich mal kurz zu fassen... Ende Nov. bin ich in eine scheinbar einwandfreie Wohnung umgezogen. Dann tauchte mehr und mehr Schimmel auf, Möbel waren schrottreif geworden und ich kündigte zum 30.04.2010 unter Vorbehalt einer fristlosen Kündigung. Ich einigte mich dann mit dem RA der Vermieterin wie folgt: Schlüsselübergabe am 20.03.2010 damit seine Mandantin fachgerecht sanieren und zum 1.05.2010 neu vermieten kann und ich zahle für den verbliebenen Zeitraum eine um 50 % gekürzte Kaltmiete und für April dann auch keine Nebenkosten mehr. Die Übergabe hat Termingerecht stattgefunden, ich habe ein Übergabeprotokoll und jetzt komme ich nicht an meine Kaution. Im letzten Schreiben von gestern teilt mir meine Ex-Vermieterin mit, sie würde erstens erst bei Ablauf der Kündigungsfrist zahlen und dann den Betrag um 70 kürzen wegen noch nicht getätigter Nebenkostenabrechnungen. Meine letzte Nebenkostenabrechnung wies aber einen Guthabenbetrag auf. So langsam habe ich das Gefühl ich drehe durch, habe ich mir doch schon geklemmt Forderungen wegen der Entsorgung meines Lattenrostes, diverser Küchenschränke und meiner Matratze zu stellen. Im Übrigen hat meine Vermieterin im Vorfeld immer behauptet, die Wohnung wäre niemals schimmelig oder feucht gewesen, mein zwischenzeitlich in Eigenrecherche ausfindig gemachter Vormieter sagte mir aber, dass er genau aus diesem Grund auch ausgezogen ist. Leider hat er keine Fotos, ich schon. Hat jemand Erfahrungswerte oder rechtliches Hintergrundwissen und kann mir weiterhelfen? Ich sage vielen Dank im voraus!
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Eventuell brauchst Du zusätzlich einen guten Rechtsanwalt
Liebe Jamine, Geduld ist manchmal nicht unsere Stärke-aber dennoch müssen wir sie unter Umständen erbringen. Dreh daher bitte nicht durch, denn gemeinsam sind wir stark. Mußte mich rechtlich erst etwas schlau machen-habe gute Kontakte, denn Deine Angelegenheit ist nicht so einfach: Das Problem "Schimmel und Feuchtigkeit" ist manchmal ein ziemlicher Kampf zwischen Vermieter und Mieter.
Im Allgemeinen: Mieter machen bauliche Unzulänglichkeiten verantwortlich. Der Vermieter: meint, man hat ein falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten (zu hohe Luftfeuchtigkeit etc.) Liegt die Schuld beim Mieter, kann dein Vermieter auf Schadenersatz pochen, wenn die Miete gemindert wurde. Wie Du schreibst,den Vorfall schilderst, hat sich Deine Vermieterin wenig darum gekümmert, obwohl sie gesetzlich gesehen dazu verpflichtet ist. Denn Putz, Isolierungs,Maurerarbeiten (Reparaturen) gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen- d. h. der Vermieter muß die Mängel in einer angegebenen Zeit (schriftlicher Termin, gesetzter Zeitpunkt) beseitigen. Der Schimmel (d. Kürzung richtet sich je nach Intensität und Ausbreitung.
Da Fotos darüber da sind-kann man dies gut vor Gericht beweisen.Denn ich rate Dir sehr, zusätzlich zusammen mit Deinem Vormieter einen Rechtsanwalt in Deiner Nähe aufzusuchen. (Rechtschutzversicherung),Amts gericht. Ggf. auch Mieterschutzbund beitreten-die haben dort auch Rechtsanwälte, denn dieser um 70 gekürzte Betrag erscheint sehr dubios und merkwürdig. Sei froh, das Du von dieser Vermieterin weg bist-Du hast gut getan mit einer fristlosen Kündigung. Sie ist sogar rechtlich angebracht.
Was noch vergessen wurde, ist, das Deine Kaution angelegt werden mußte,d. h. Du bekämest auch noch Zinsen darauf . Auszahlbar.
Die Kaution muß Dir nach angemessener Frist innerhalb von 3-6 Monaten ausbezahlt werden. Nebenkostenabrechnungen erhälst du eigentlich regelmäßig nach Ende der Abrechnungsperiode, ansonsten kann man den alten Vermieter auch in der Richtung verklagen, sollte dies nicht erfolgen.
(Eine Zwischenablesung wird vorgenommen, der Vermieter darf daher vom Kautionskonto einen gewissen Betrag einbehalten, wg. Nachzahlung auf Nebenkosten. Versprechen kann ich Dir hier an der Stelle nichts-aber es sieht gut aus, das Du viel zurückbekommst. Nimm meinen Tip an (ggf. Ra. einschalten, sonst wirst Du noch reingelegt).
Nebenbei: Habe etwas ähnliches erlebt. Die Angelegenheit ist angenehm ausgegangen. Da jeder Fall unterschiedlich ist, wünsche ich dir toi,toi,toi das ein gutes Ergebnis erzielt wird.
Würde mich sehr interessieren, wie es bei Dir ausgeht. mit freundlichen Grüßen
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