Mindesthaltbarkeitsdatum: Infos

Mindesthaltbarkeitsdatum: Infos




Der Joghurt ist seit zwei Tagen abgelaufen, die Packung Käse schon eine Woche, und beim Brot sieht's auch nicht besser aus. Doch sind Lebensmittel tatsächlich ungenießbar und reif für den Müll, sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

© dpa Picture Alliance: Ein Blick auf die Verpackung verrät, wie es um das Mindesthaltbarkeitsdatum steht. - Mindesthaltbarkeitsdatum: Infos
© dpa Picture Alliance: Ein Blick auf die Verpackung verrät, wie es um das Mindesthaltbarkeitsdatum steht.
Unten auf dem Boden, an der Pfalz oder am Verschluss: Verpackte Lebensmittel tragen in der Regel ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Für viele Verbraucher ist dieses Datum gleichbedeutend mit dem Zeitpunkt, ab dem das Produkt schlecht und ungenießbar ist. Entsprechend viele Lebensmittel werden in Deutschland täglich weggeworfen. Schätzungen belaufen sich auf 20 Millionen Tonnen pro Jahr! Dabei sind viele dieser Lebensmittel durchaus noch für den Verzehr geeignet.

Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, ist Teil der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und gesetzlich vorgeschrieben. Das Datum gibt aber nur den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Lagerungsbedingungen noch optimale Qualität hat. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist daher eher eine "Gütegarantie" als ein Verfallszeitpunkt. Die meisten Lebensmittel können auch nach Ablauf des MHD noch ohne Bedenken gegessen werden. Vor dem Verzehr sollten Sie unbedingt kritisch prüfen, ob das Lebensmittel noch gut aussieht, riecht und schmeckt, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Tipp: Haben Sie ein Lebensmittel gekauft, das vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums Schimmelstellen aufweist, können Sie es problemlos im Geschäft reklamieren.

© dpa Picture Alliance: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf verpackten Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben.
© dpa Picture Alliance: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf verpackten Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben.
Wie lange sind Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar?

Wenige Tage, Wochen oder gleich Monate und Jahre - wie lange ein Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch für den Verzehr geeignet ist, hängt vom Produkt ab.

» Trockene Lebensmittel wie Nudeln oder Reis können Sie noch Monate später bedenkenlos essen.

» Auch Konserven, Saft oder Müsli bleiben lange einwandfrei.

» Ungeöffnete Joghurts oder Milch mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum schmecken bis zu ein, zwei Monate gut.

» Verpackter Käse bleibt etwa zwei Wochen frisch.

» Brot weist schon wenige Tage später Schimmelstellen auf.

» Werfen Sie abgelaufene Eier weg! Die Gefahr einer Salmonellenerkrankung ist hier zu groß.

Finden Sie in Ihrem Vorratsschrank alte Schätze, dann prüfen Sie sie vor dem Verzehr genau. Dosen beispielsweise dürfen sich nicht nach außen wölben, das kann ein Zeichen von Botulinumbakterien sein, die hochgiftig sind. Gießen Sie den Saft vorsichtshalber über einem feinen Sieb ab, Schimmel erkennen Sie an Stückchen, die im Saft schwimmen.

Tipp: Einmal geöffnet, sollten Sie Lebensmittel wie Wurst, Käse, Joghurt, Saft oder Milch innerhalb weniger Tage verbrauchen - auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum noch weit entfernt ist.

Gibt es einen Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Die meisten Lebensmittel tragen das gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaltbarkeitsdatum gut lesbar auf der Verpackung. Einige wenige, sehr empfindliche Lebensmittel (z-B. Hackfleisch, Geflügel oder Lachs) werden stattdessen mit dem sogenannten "Verbrauchsdatum" gekennzeichnet ("zu verbrauchen bis"). Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Sie dieses Verbrauchsdatum als verbindlichen Termin sehen, um das Lebensmittel zu entsorgen. Denn in Geflügel und Co. vermehren sich gefährliche Keime sehr schnell, auch wenn sie mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind.

Wie gehen Lebensmittelgeschäfte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum um?

Manche Geschäfte werfen abgelaufene Lebensmittel weg, andere bieten sie zu einem günstigeren Preis an - die Handhabung ist von Laden zu Laden unterschiedlich. Ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden sollten sie aber nicht. Lebensmittelexpertin Brigitte Ahrens von der Verbraucherzentrale Niedersachsen bekräftigt, dass Verbraucher in einem normalen Verkaufsregal keine abgelaufene Ware erwarten müssen: "Produkte mit einem sehr kurzen MHD sollten in jedem Fall deutlich gekennzeichnet sein und preisreduziert angeboten werden." Verbraucher können dann entscheiden, ob sie diese Lebensmittel kaufen möchten.


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db

  

Veröffentlicht von der Diät & Ernährung-Redaktion
am 05/11/2011

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